Laut EU-Verordnung 2019/2088 informieren wir Sie hier über die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzsektor. (Stand 14.3.2021)
Wir berücksichtigen bereits heute die Entwürfe der Europäischen Aufsichtsbehörden für die zukünftigen technischen Regulierungsstandards, die voraussichtlich erst 2022 verbindlich in Kraft treten werden
Zur Ermittlung der Nachhaltigkeit nutzen wir die Expertise unseres unabhängigen Software-Lieferanten "Fynup".