Staatlich geprüfter & unabhängiger Versicherungsmakler
Staatlich geprüfter & unabhängiger        Versicherungsmakler

Warum zu einem Versicherungsmakler?

Warum sollte man sich eher an einen Versicherungsmakler wenden als direkt an eine bestimmte Versicherung oder einen Versicherungsberater dieser Versicherung bzw. einen Versicherungsagenten?

Wir analysieren die bestehende Risikosituation und überprüfen den bestehenden Versicherungsschutz.
Bei Bedarf werden Ausschreibungen an verschiedenste Versicherungen (VU) im In- und auch im Ausland erstellt. Den herrschenden Wettbewerb zwischen den einzelnen VU nützen wir zum Vorteil des Kunden, dadurch wird das günstigste Preis-/Leistungsverhältnis erzielt.
Für Massensparten haben wir Produkte mit speziellen Maklerklauseln in den unterschiedlichsten Sparten mit etlichen Versicherungen vereinbart, die z.b. einen Versicherungsfall „gedeckt werden lassen“ oder den Versicherungsumfang erweitern.
Ebenso werden Doppelversicherungen aufgedeckt und beseitigt, Deckungslücken entfernt und bestehende Verträge optimiert.
Wir als Versicherungsmakler stehen bereits von Gesetzes wegen (Maklergesetz) an der Seite des Kunden und vertreten dessen Interessen schlagkräftig gegenüber den VU. Damit soll der Kunde im Schadenfall schnellstmöglich zu den ihm zustehenden Leistungen kommen.

Der Versicherungsmakler wird vom Kunden mittels Maklerauftrag zur Vermittlung der gewünschten Versicherungsprodukte beauftragt. Der Versicherungsmakler hat aber keine Vertragsbindung zum VU.

Eine eigens eingerichtete Schlichtungsstelle wurde für den Fall der Fälle eingerichtet. Diese Schlichtungsstelle ist ausschließlich für Verträge zuständig, die über einen Versicherungsmakler abgeschlossen wurden.

Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle für Versicherungssachen ist eine unabhängige Schlichtungskommission. Sie prüft Rechtsstreitigkeiten aus dem Dreiecksverhältnis Versicherungen, Kunden und Makler.
Ziel der Einrichtung ist eine Stärkung der Rechtssicherheit. Die raschen und unbürokratischen Erkenntnisse der Schlichtungsstelle sind zwar rechtlich nicht bindend, stellen aber eine sehr starke, moralische Vorentscheidung dar.
Es müssen nicht Ergebnisse jahrelanger Gerichtsprozesse abgewartet werden, und die Beteiligten kommen schneller zum Recht. Das fördert den Verbraucherschutz und spart für alle Beteiligten Zeit und Geld.

 

Der Makler trägt eine eigenverantwortliche Haftung bei Nichterfüllen von Pflichten aus dem Maklerauftrag mit dem Kunden bzw. dem Maklergesetz. Der Geschädigte wird im Fall des Falles aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglichst schadlos gehalten.

Foto: Dei Zeit Photography

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